Operations­schutz
für Ihren Hund

Folgende Leistungen sind in allen Tarifen enthalten:

  • Operation aufgrund von Unfall oder Krankheit
  • Operation unter Vollnarkose, Teilnarkose, Lokalanästhesie oder Sedation
  • Letzte Untersuchung vor der Operation und Nachbehandlung

Jahres­höchst­entschädigung für Operationen

Es werden alle Einzelleistungen bis zur angegebenen Gesamtsumme pro Versicherungsjahr erstattet, unabhängig von der Anzahl der Operationen.


3.000 €

7.500 €

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Erstattung nach Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Abrechnung des Tierarztes oder der Tierärztin erfolgt nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift. Dabei kann abhängig vom Schweregrad der Behandlung zwischen dem einfachen und dem dreifachen Satz abgerechnet werden – bei Notfällen sogar der vierfache Satz.


2-fach

4-fach

4-fach

4-fach

Behandlung rassespezifischer und besonderer Erkrankungen und Fehlstellungen

Der Erstattungsbetrag wird bis zur Höchstgrenze und unabhängig von den Operationskosten (bzw. Heilbehandlungskosten) einmal pro Erkrankung ausgezahlt, solange das Tier bei der Allianz versichert ist.

Die Höchstgrenze gilt insgesamt für alle mit der Erkrankung bzw. Fehlentwicklung zusammenhängenden Behandlungen. Hierzu zählen:

– Operationen

– Heilbehandlungen (bei ergänzender Auswahl Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz)

– Physiotherapie

Folgende Erkrankungen bzw. Fehlstellungen sind teilweise limitiert mitversichert:

– Hüftgelenksdysplasie (HD)

– Ellenbogengelenksdysplasie (ED)

– Radius Curvus

– Patellaluxation

– Lidanomalien

– Nabelbruch

– Kryptorchismus



Einmalig 500 €

Einmalig 2.500 €

Einmalig 5.000 €

Zahnbehandlungen unter Narkose

Versichert sind operative Zahnbehandlungen. Voraussetzung ist, dass diese unter Voll-, Teilnarkose oder Sedierung durchgeführt werden. Hierzu zählen z.B. Zahnextraktion, Wurzelbehandlung, Zahnfüllung und persistente Milchcanini.





Nachbehandlungen nach einer Operation

Versichert sind z.B. Nachuntersuchungen, Unterbringung in der Tierklinik, Arzneimittel und Medikamente sowie alternative Behandlungsmethoden, wenn deren Wirksamkeit bestätigt ist. Hierzu zählen z.B. Akupunktur oder Homöopathie.


bis 15 Tage

bis 15 Tage

bis 20 Tage

bis 20 Tage

Bildgebende Verfahren

Bei der letzten Untersuchung vor der Operation werden auch Kosten für bildgebende Verfahren erstattet. Hierzu zählen z.B. Röntgen, MRT, CT oder Szintigraphie.





Prothesen & Implantate

Die Kosten für medizinisch notwendige Prothesen und Implantate sind mitversichert. Hierzu gehört sowohl das Einsetzen als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten, wie beispielsweise Platten zum Fixieren eines Bruchs.





Orthesen & Hilfsmittel

Die Kosten für medizinisch notwendige Orthesen und Hilfsmittel sind mitversichert, wenn diese im Zusammenhang mit einer Operation stehen, wie beispielsweise ein Halskragen nach einer Tumoroperation.





Physiotherapie

Übernahme der Kosten für Physiotherapie durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin oder mit Überweisung durch einen Therapeuten bzw. eine Therapeutin. Der Erstattungsbetrag wird unabhängig von den Operationskosten (bzw. Heilbehandlungskosten) auch über den Nachbehandlungszeitraum hinaus gezahlt.

Im Rahmen der Physiotherapie sind die folgenden Therapien mitversichert:

– Unterwasserlaufband
– Massage (z.B. Lymphdrainage)
– Manuelle Therapie
– Laser- und Magnetfeldtherapie
– Bewegungstherapie
– Elektrotherapie
– Hydrotherapie
– Lichttherapie
– Physikalische Therapie
– Thermotherapie
– Osteopathie
– Chiropraktik


500 €

500 €

500 €

500 €

Strahlentherapie nach Operationen

Übernahme der Tierarztkosten für die Strahlentherapie nach einer Operation bis zur vereinbarten Höhe, auch über den Nachbehandlungszeitraum hinaus. Die Erstattung erfolgt anteilig auf die Jahreshöchstentschädigung für Operationen.



500 €

2500 €

Wartezeit bei Krankheit und Fehlentwicklung

Behandlungen aufgrund von Krankheit und Fehlentwicklung des Tieres sind erst abgesichert, wenn sie nach Ablauf der Wartezeit eintreten.


3 Monate

3 Monate

3 Monate

3 Monate

Wartezeit bei Unfall

Wenn Ihr Tier einen Unfall erleidet übernehmen wir die Kosten der Behandlung ab dem Tag des Vertragsbeginns.


Keine

Keine

Keine

Keine

Freie Tierarztwahl

Die Behandlung des Tieres ist nicht auf einen Tierarzt oder eine Tierärztin beschränkt. Das Tier kann bei jedem staatlich zugelassenen Tierarzt oder jeder staatlich zugelassenen Tierärztin behandelt werden. Die Tierarztpraxis bzw. die Tierklinik können Sie selbst wählen.





Direkte Abrechnung mit dem Tierarzt bzw. der Tierärztin

Auf Wunsch können die Ansprüche der Tierärztin oder des Tierarztes an uns abgetreten werden. Damit muss nicht finanziell in Vorleistung getreten werden – die Tierärztin bzw. der Tierarzt kann direkt mit der Allianz abrechnen.





Notfallgebühr

Handelt es sich um einen medizinischen Notfall, erstatten wir die zusätzlich anfallende Notfallgebühr, die im Nacht- und Notdienst abgerechnet wird.

Diese berechnet sich nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“(GOT) und beträgt aktuell 50 Euro netto.





Telemedizin

Telediagnostik und Teletherapie: Im Rahmen der Diagnostik einer Telemedizin sind auch die Kosten für eine Videokonsultation bei einem Online-Tierarzt oder bei einer Online-Tierärztin mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Rechnung nach GOT gestellt ist. Beispielsweise können monatliche Beiträge nicht erstattet werden.





Schutz im Ausland

Versichert sind Behandlungskosten beim Tierarzt oder bei der Tierärztin im Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu 12 Monaten.


12 Monate weltweit

12 Monate weltweit

12 Monate weltweit

12 Monate weltweit

Futterberatung

Erstattet werden die Kosten für eine ernährungsmedizinische Beratung.





Trächtigkeitsuntersuchung

Erstattet werden die Kosten für notwendige Untersuchungen und Behandlungen, wenn das Tier trächtig wird. Dazu zählen

– Vorsorgeuntersuchungen während der Trächtigkeit,
– Geburtshilfe und
– die Nachbehandlung nach der Geburt.

Die Behandlung der Jungtiere ist nicht versichert.





Kosten für Einschläferung

Wenn Ihr Tier unheilbar erkrankt ist oder bei einem Unfall schwer verletzt wurde, werden die Kosten der Einschläferung erstattet.





Baustein Heilbehandlung: Ambulante und stationäre Behandlungen ohne Operation bis 2.000 € + 50 € Vorsorgezuschuss pro Versicherungsjahr

Versichert sind mit dem ZusatzbausteinHeilbehandlungs- und Vorsorgeschutz ambulante und stationäre Be­hand­lungen ohne Operation (Heil­be­hand­lung­en) bei Unfall oder Krank­heit. Wir übernehmen die Kosten für Behand­lungen z. B. aufgrund einer Allergie, Magen­erkrankung, Biss­ver­letzung oder Verstauchung.

Zusätzlich enthalten ist ein Zuschuss für folgende Routine- und Pro­phy­laxe­leis­tungen: Impfungen, Ent­wurm­ungen, Zecken­be­kämpfung und Zahn­stein­ent­fernung.


optional

optional

optional

Baustein Heilbehandlung: Ambulante und stationäre Behandlungen ohne Operation bis 5.000 € + 100 € Vorsorgezuschuss pro Versicherungsjahr

Versichert sind mit dem Zusatzbaustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz ambulante und stationäre Be­handlungen ohne Operation (Heil­be­handlungen) bei Unfall oder Krankheit. Wir übernehmen die Kosten für Behandlungen z. B. aufgrund einer Allergie, Magen­erkrankung, Biss­verletzung oder Ver­stauchung.

Zusätzlich enthalten ist ein Zuschuss für folgende Routine- und Pro­phy­laxe­leistungen: Impfungen, Ent­wurmungen, Zecken­bekämpfung und Zahn­stein­entfernung.



optional

optional

optional

Jahres­höchst­entschädigung für Operationen

Es werden alle Einzelleistungen bis zur angegebenen Gesamtsumme pro Versicherungsjahr erstattet, unabhängig von der Anzahl der Operationen.


3.000 €

7.500 €

Unbegrenzt

Unbegrenzt

Erstattung nach Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Abrechnung des Tierarztes oder der Tierärztin erfolgt nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift. Dabei kann abhängig vom Schweregrad der Behandlung zwischen dem einfachen und dem dreifachen Satz abgerechnet werden – bei Notfällen sogar der vierfache Satz.


2-fach

4-fach

4-fach

4-fach

Behandlung rassespezifischer und besonderer Erkrankungen und Fehlstellungen

Der Erstattungsbetrag wird bis zur Höchstgrenze und unabhängig von den Operationskosten (bzw. Heilbehandlungskosten) einmal pro Erkrankung ausgezahlt, solange das Tier bei der Allianz versichert ist.

Die Höchstgrenze gilt insgesamt für alle mit der Erkrankung bzw. Fehlentwicklung zusammenhängenden Behandlungen. Hierzu zählen:

– Operationen

– Heilbehandlungen (bei ergänzender Auswahl Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz)

– Physiotherapie

Folgende Erkrankungen bzw. Fehlstellungen sind teilweise limitiert mitversichert:

– Hüftgelenksdysplasie (HD)

– Ellenbogengelenksdysplasie (ED)

– Radius Curvus

– Patellaluxation

– Lidanomalien

– Nabelbruch

– Kryptorchismus



Einmalig 500 €

Einmalig 2.500 €

Einmalig 5.000 €

Zahnbehandlungen unter Narkose

Versichert sind operative Zahnbehandlungen. Voraussetzung ist, dass diese unter Voll-, Teilnarkose oder Sedierung durchgeführt werden. Hierzu zählen z.B. Zahnextraktion, Wurzelbehandlung, Zahnfüllung und persistente Milchcanini.





Nachbehandlungen nach einer Operation

Versichert sind z.B. Nachuntersuchungen, Unterbringung in der Tierklinik, Arzneimittel und Medikamente sowie alternative Behandlungsmethoden, wenn deren Wirksamkeit bestätigt ist. Hierzu zählen z.B. Akupunktur oder Homöopathie.


bis 15 Tage

bis 15 Tage

bis 20 Tage

bis 20 Tage

Bildgebende Verfahren

Bei der letzten Untersuchung vor der Operation werden auch Kosten für bildgebende Verfahren erstattet. Hierzu zählen z.B. Röntgen, MRT, CT oder Szintigraphie.





Prothesen & Implantate

Die Kosten für medizinisch notwendige Prothesen und Implantate sind mitversichert. Hierzu gehört sowohl das Einsetzen als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten, wie beispielsweise Platten zum Fixieren eines Bruchs.





Orthesen & Hilfsmittel

Die Kosten für medizinisch notwendige Orthesen und Hilfsmittel sind mitversichert, wenn diese im Zusammenhang mit einer Operation stehen, wie beispielsweise ein Halskragen nach einer Tumoroperation.





Physiotherapie

Übernahme der Kosten für Physiotherapie durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin oder mit Überweisung durch einen Therapeuten bzw. eine Therapeutin. Der Erstattungsbetrag wird unabhängig von den Operationskosten (bzw. Heilbehandlungskosten) auch über den Nachbehandlungszeitraum hinaus gezahlt.

Im Rahmen der Physiotherapie sind die folgenden Therapien mitversichert:

– Unterwasserlaufband
– Massage (z.B. Lymphdrainage)
– Manuelle Therapie
– Laser- und Magnetfeldtherapie
– Bewegungstherapie
– Elektrotherapie
– Hydrotherapie
– Lichttherapie
– Physikalische Therapie
– Thermotherapie
– Osteopathie
– Chiropraktik


500 €

500 €

500 €

500 €

Strahlentherapie nach Operationen

Übernahme der Tierarztkosten für die Strahlentherapie nach einer Operation bis zur vereinbarten Höhe, auch über den Nachbehandlungszeitraum hinaus. Die Erstattung erfolgt anteilig auf die Jahreshöchstentschädigung für Operationen.



500 €

2500 €

Wartezeit bei Krankheit und Fehlentwicklung

Behandlungen aufgrund von Krankheit und Fehlentwicklung des Tieres sind erst abgesichert, wenn sie nach Ablauf der Wartezeit eintreten.


3 Monate

3 Monate

3 Monate

3 Monate

Wartezeit bei Unfall

Wenn Ihr Tier einen Unfall erleidet übernehmen wir die Kosten der Behandlung ab dem Tag des Vertragsbeginns.


Keine

Keine

Keine

Keine

Freie Tierarztwahl

Die Behandlung des Tieres ist nicht auf einen Tierarzt oder eine Tierärztin beschränkt. Das Tier kann bei jedem staatlich zugelassenen Tierarzt oder jeder staatlich zugelassenen Tierärztin behandelt werden. Die Tierarztpraxis bzw. die Tierklinik können Sie selbst wählen.





Direkte Abrechnung mit dem Tierarzt bzw. der Tierärztin

Auf Wunsch können die Ansprüche der Tierärztin oder des Tierarztes an uns abgetreten werden. Damit muss nicht finanziell in Vorleistung getreten werden – die Tierärztin bzw. der Tierarzt kann direkt mit der Allianz abrechnen.





Notfallgebühr

Handelt es sich um einen medizinischen Notfall, erstatten wir die zusätzlich anfallende Notfallgebühr, die im Nacht- und Notdienst abgerechnet wird.

Diese berechnet sich nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“(GOT) und beträgt aktuell 50 Euro netto.





Telemedizin

Telediagnostik und Teletherapie: Im Rahmen der Diagnostik einer Telemedizin sind auch die Kosten für eine Videokonsultation bei einem Online-Tierarzt oder bei einer Online-Tierärztin mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Rechnung nach GOT gestellt ist. Beispielsweise können monatliche Beiträge nicht erstattet werden.





Schutz im Ausland

Versichert sind Behandlungskosten beim Tierarzt oder bei der Tierärztin im Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu 12 Monaten.


12 Monate weltweit

12 Monate weltweit

12 Monate weltweit

12 Monate weltweit

Futterberatung

Erstattet werden die Kosten für eine ernährungsmedizinische Beratung.





Trächtigkeitsuntersuchung

Erstattet werden die Kosten für notwendige Untersuchungen und Behandlungen, wenn das Tier trächtig wird. Dazu zählen

– Vorsorgeuntersuchungen während der Trächtigkeit,
– Geburtshilfe und
– die Nachbehandlung nach der Geburt.

Die Behandlung der Jungtiere ist nicht versichert.





Kosten für Einschläferung

Wenn Ihr Tier unheilbar erkrankt ist oder bei einem Unfall schwer verletzt wurde, werden die Kosten der Einschläferung erstattet.





Baustein Heilbehandlung: Ambulante und stationäre Behandlungen ohne Operation bis 2.000 € + 50 € Vorsorgezuschuss pro Versicherungsjahr

Versichert sind mit dem ZusatzbausteinHeilbehandlungs- und Vorsorgeschutz ambulante und stationäre Be­hand­lungen ohne Operation (Heil­be­hand­lung­en) bei Unfall oder Krank­heit. Wir übernehmen die Kosten für Behand­lungen z. B. aufgrund einer Allergie, Magen­erkrankung, Biss­ver­letzung oder Verstauchung.

Zusätzlich enthalten ist ein Zuschuss für folgende Routine- und Pro­phy­laxe­leis­tungen: Impfungen, Ent­wurm­ungen, Zecken­be­kämpfung und Zahn­stein­ent­fernung.


optional

optional

optional

Baustein Heilbehandlung: Ambulante und stationäre Behandlungen ohne Operation bis 5.000 € + 100 € Vorsorgezuschuss pro Versicherungsjahr

Versichert sind mit dem Zusatzbaustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz ambulante und stationäre Be­handlungen ohne Operation (Heil­be­handlungen) bei Unfall oder Krankheit. Wir übernehmen die Kosten für Behandlungen z. B. aufgrund einer Allergie, Magen­erkrankung, Biss­verletzung oder Ver­stauchung.

Zusätzlich enthalten ist ein Zuschuss für folgende Routine- und Pro­phy­laxe­leistungen: Impfungen, Ent­wurmungen, Zecken­bekämpfung und Zahn­stein­entfernung.



optional

optional

optional